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CHECKLISTE UND 10 SCHRITTE

Veranstaltung planen: von der Idee bis zur Abnahme

In Deutschland gibt es keine einzelne Genehmigung, die eine Veranstaltung abdeckt. Anmeldung beim Ordnungsamt, Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung, Abnahme der Fliegenden Bauten und das Sicherheitskonzept laufen als eigene Verfahren nebeneinander, jedes mit eigener Frist. Unten stehen alle zehn Schritte in der richtigen Reihenfolge, jede Phase mit einer Checkliste zum Abhaken.

Der Schwerpunkt liegt dort, wo Anträge tatsächlich hängen bleiben: bei den Anlagen. Das wissen wir aus der Praxis, weil 90+ Kommunen und Kreise eingehende Pläne in unserer Software prüfen und wir damit genau sehen, woran ein Antrag zurückgeht.

10Schritte von der Idee bis zur Auswertung
90+Kommunen und Kreise prüfen in unserer Software
10.000+Veranstalter und Fachleute

01 DAS VERFAHREN

Warum mehrere Genehmigungsverfahren parallel laufen

Eine Veranstaltung planen heißt hierzulande nicht, einen Antrag zu stellen. Eine Sammelgenehmigung gibt es nicht. Stattdessen laufen mehrere Verfahren nebeneinander: die Anmeldung beim Ordnungsamt, die Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, die Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten beim Bauordnungsamt und, je nach Größe, das abgestimmte Sicherheitskonzept.

Wer wofür zuständig ist, regeln Länder und Kommunen unterschiedlich. In der einen Stadt erteilt das Ordnungsamt die Sondernutzung, im nächsten Kreis das Tiefbauamt oder die Straßenbaubehörde. Auch die Fristen sind nicht bundeseinheitlich: Für die Anmeldung nennen viele Städte drei Monate und für Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept sechs; für die Sondernutzungserlaubnis reichen die Angaben von wenigen Werktagen bis zu sechs Wochen. Verlassen Sie sich deshalb nie auf eine Zahl aus einem Ratgeber, sondern auf die Frist Ihrer Kommune oder Ihres Kreises.

Praktische Folge für die Planung: Rechnen Sie vom spätesten Abgabetermin zurück, nicht vom heutigen Tag vorwärts. Die Verfahren hängen zusammen, weil sie dieselbe Zeichnung brauchen. Der maßstäbliche Plan des Geländes ist Anlage der Anmeldung, Anlage der Sondernutzung und gleichzeitig Kern des Sicherheitskonzepts. Verschiebt sich eine Bühne, ändern sich alle drei Dokumente.

02 DIE 10 SCHRITTE

Veranstaltung planen in 10 Schritten

Die Zeitachse geht von einer öffentlichen Veranstaltung im Freien auf oder an öffentlichen Straßen aus. Für ein geschlossenes Firmenevent in einer angemieteten Halle entfallen die Schritte 4, 5 und 9 weitgehend, dafür rücken Hausordnung und Betreiberpflichten der Location nach vorn.

  1. 12 bis 9 Monate vorher

    Konzept, Besucherzahl und Budget

    Legen Sie zuerst die erwartete Besucherzahl fest, nicht das Programm. Diese eine Zahl entscheidet darüber, welche Verordnungen greifen, ob ein Sicherheitskonzept verlangt wird, wie stark Ordnungs- und Sanitätsdienst besetzt sein müssen und wie früh Sie bei den Behörden vorstellig werden. Kalkulieren Sie danach das Budget mit 10 bis 15 Prozent Reserve für Auflagen, die erst im Genehmigungsverfahren dazukommen.

  2. 9 bis 6 Monate vorher

    Fläche prüfen und Zuständigkeiten klären

    Entscheidend ist, ob die Fläche öffentlicher Verkehrsraum ist oder Privatgelände. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze lösen eine Sondernutzungserlaubnis aus, meist zusätzlich eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Auf Privatgrund entfällt beides, dafür wird die baurechtliche Nutzung der Fläche zum Thema. Sprechen Sie mit dem Ordnungsamt Ihrer Kommune oder Ihres Kreises, bevor Sie die Fläche verbindlich buchen.

  3. 6 bis 3 Monate vorher

    Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden

    Die Anmeldung beim Ordnungsamt ist der Einstieg ins Verfahren. Viele Städte wollen die Meldung drei Monate vorher, bei Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept sechs Monate; kleine Feste kommen mancherorts mit zwei bis vier Wochen aus. Diese Fristen sind nicht bundeseinheitlich, fragen Sie sie für Ihre Kommune oder Ihren Kreis konkret ab. Zur Anmeldung gehören in der Regel eine Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan und ein maßstäblicher Plan der Fläche.

  4. 6 bis 3 Monate vorher

    Sondernutzungserlaubnis beantragen

    Sobald Sie öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt für Bühnen, Zelte, Stände, Absperrgitter und abgestellte Fahrzeuge. Die Fristen schwanken erheblich: manche Kommunen begnügen sich mit wenigen Werktagen, andere verlangen zwei Wochen, einen Monat oder sechs Wochen. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird meist nach Quadratmetern und Tagen berechnet.

  5. 5 bis 3 Monate vorher

    Verkehrszeichenplan und verkehrsrechtliche Anordnung

    Sperrungen, Umleitungen und Halteverbote sind kein Teil der Sondernutzungserlaubnis, sie laufen über die Straßenverkehrsbehörde. Umzüge, Läufe und Radrennen brauchen zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO. Grundlage ist ein Verkehrszeichenplan, den die Behörde prüft und anordnet; erst danach darf ein Schild stehen. Ohne Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erteilen viele Behörden die Erlaubnis gar nicht.

  6. 4 bis 2 Monate vorher

    Sicherheitskonzept schreiben und abstimmen

    Das Sicherheitskonzept ist kein Formular, sondern ein abgestimmtes Dokument. Es entsteht im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beraten dabei. Planen Sie mindestens eine Abstimmungsrunde ein und rechnen Sie mit Nachforderungen. Der maßstäbliche Plan mit Flucht- und Rettungswegen ist das Herzstück, an ihm hängen Kapazität, Räumungszeiten und Ordnungsdienststärke.

  7. 3 bis 1 Monat vorher

    Aufbauten, Ausschank, Musik und Lärm

    Zelte, Bühnen und Tribünen sind Fliegende Bauten und laufen über das Bauordnungsamt: Ausführungsgenehmigung des Herstellers plus Gebrauchsabnahme vor Ort, wobei die Schwellen je nach Land und Bauart abweichen. Für den Ausschank alkoholischer Getränke brauchen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Musik deckt die GEMA-Anmeldung ab, und beim Lärm gilt die Freizeitlärm-Richtlinie in der Auslegung Ihres Landes.

  8. 4 bis 2 Wochen vorher

    Koordinierungsgespräch und Auflagen abarbeiten

    Größere Veranstaltungen bekommen eine Behördenrunde mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Bringen Sie den aktuellen Plan mit, nicht die Fassung aus dem Antrag; abweichende Pläne kosten in dieser Runde die meiste Zeit. Danach kommt der Auflagenbescheid. Ab da arbeiten Sie eine Liste ab, keine Idee mehr, und jede Auflage braucht einen Namen und ein Datum.

  9. Veranstaltungswoche

    Aufbau, Abnahmen und Beschilderung

    Halteverbotsschilder müssen früh genug stehen: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trägt der Halter die Abschleppkosten erst, wenn zwischen Aufstellung und Abschleppen drei volle Kalendertage liegen, der Aufstelltag zählt nicht mit. Dokumentieren Sie Aufstellung und bereits parkende Fahrzeuge mit Foto und Zeitstempel. Bei der Abnahme wird zuerst geprüft, ob der Aufbau dem genehmigten Plan entspricht.

  10. Nach der Veranstaltung

    Rückbau, Übergabe und Auswertung

    Bauen Sie Beschilderung und Absperrungen zügig zurück, sonst laufen Miet- und Sondernutzungsgebühren weiter. Übergeben Sie die Fläche im vereinbarten Zustand und lassen Sie sich das bestätigen. Werten Sie danach mit Behörden und Dienstleistern aus und archivieren Sie beide Zeichnungen: Für die nächste Ausgabe ist Anpassen deutlich schneller als Neuzeichnen.

03 DIE CHECKLISTE

Checkliste Veranstaltung, Phase für Phase

Dieselben zehn Phasen als Abhakliste. Nehmen Sie sie mit ins Koordinierungsgespräch, dort wird genau diese Reihenfolge abgefragt.

1. Konzept, Besucherzahl und Budget

12 bis 9 Monate vorher

  • Erwartete Besucherzahl und Spitzenbelegung festgelegt
  • Öffentliche oder geschlossene Veranstaltung eindeutig eingeordnet
  • Termin gegen lokalen Veranstaltungskalender und Ferien geprüft
  • Budget mit 10 bis 15 Prozent Reserve für Auflagen aufgestellt
  • Rechtsform und Haftung des Veranstalters geklärt

2. Fläche prüfen und Zuständigkeiten klären

9 bis 6 Monate vorher

  • Fläche als öffentlicher Verkehrsraum oder Privatgrund eingeordnet
  • Zuständiges Ordnungsamt und zuständige Straßenverkehrsbehörde benannt
  • Erstgespräch mit der Kommune oder dem Kreis geführt
  • Liste der geforderten Anträge und Anlagen erhalten
  • Anmeldefristen der Behörden schriftlich notiert

3. Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden

6 bis 3 Monate vorher

  • Anmeldung fristgerecht beim Ordnungsamt eingereicht
  • Veranstaltungsbeschreibung mit Ablauf- und Zeitplan beigefügt
  • Maßstäblichen Veranstaltungsplan des Geländes beigefügt
  • Veranstaltungsleitung mit Erreichbarkeit rund um die Uhr benannt
  • Nachweis der Veranstaltungshaftpflichtversicherung vorbereitet

4. Sondernutzungserlaubnis beantragen

6 bis 3 Monate vorher

  • Sondernutzungserlaubnis für jede genutzte öffentliche Fläche beantragt
  • Beanspruchte Fläche in Quadratmetern korrekt angegeben
  • Auf- und Abbauzeiten in den Antrag aufgenommen
  • Gebühren nach Fläche und Dauer ins Budget eingeplant
  • Auflagen zu Restbreiten, Reinigung und Wiederherstellung gelesen

5. Verkehrszeichenplan und verkehrsrechtliche Anordnung

5 bis 3 Monate vorher

  • Verkehrszeichenplan mit Sperrungen, Umleitungen und Halteverboten gezeichnet
  • Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO beantragt, falls Umzug, Lauf oder Rennen
  • Verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich erhalten
  • Beschilderungsfirma beauftragt und Aufstelltermine fixiert
  • Rettungszufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehr durchgehend frei

6. Sicherheitskonzept schreiben und abstimmen

4 bis 2 Monate vorher

  • Gefährdungsanalyse für Gelände, Programm und Wetter erstellt
  • Maßstäblichen Plan mit Flucht- und Rettungswegen eingebunden
  • Ordnungsdienststärke nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad festgelegt
  • Sanitätsdienst bemessen, beauftragt und der Behörde angezeigt
  • Räumungskonzept sowie Wetter- und Abbruchkriterien schriftlich fixiert
  • Konzept mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst abgestimmt

7. Aufbauten, Ausschank, Musik und Lärm

3 bis 1 Monat vorher

  • Ausführungsgenehmigungen aller Fliegenden Bauten beim Verleiher angefordert
  • Gebrauchsabnahme beim Bauordnungsamt angemeldet
  • Gestattung für den Ausschank beantragt
  • GEMA-Anmeldung vor dem Veranstaltungstag eingereicht
  • Lärmschutzverantwortlichen benannt und Endzeiten abgestimmt
  • Lebensmittelhygiene mit allen Standbetreibern geklärt

8. Koordinierungsgespräch und Auflagen abarbeiten

4 bis 2 Wochen vorher

  • Koordinierungsgespräch mit allen beteiligten Behörden geführt
  • Auflagenbescheid Punkt für Punkt in Aufgaben mit Verantwortlichen übersetzt
  • Aufstellung der Fliegenden Bauten fristgerecht angezeigt
  • Anwohner über Sperrungen, Lärm und Endzeiten informiert
  • Kommunikations- und Alarmierungswege mit allen Beteiligten geteilt

9. Aufbau, Abnahmen und Beschilderung

Veranstaltungswoche

  • Halteverbote rechtzeitig aufgestellt und fotografisch dokumentiert
  • Beschilderung exakt nach dem angeordneten Verkehrszeichenplan gestellt
  • Gebrauchsabnahme von Zelten, Bühnen und Tribünen bestanden
  • Aufbau stimmt mit dem genehmigten Veranstaltungsplan überein
  • Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten frei und gekennzeichnet
  • Ordnungsdienst und Sanitätsdienst vor Ort eingewiesen

10. Rückbau, Übergabe und Auswertung

Nach der Veranstaltung

  • Beschilderung und Absperrungen vollständig zurückgebaut
  • Fläche gereinigt und Übergabe schriftlich bestätigt
  • Auswertung mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Dienstleistern
  • Veranstaltungsplan und Verkehrszeichenplan archiviert
  • Erkenntnisse in die Vorlage für die nächste Ausgabe übernommen

04 SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS

Sondernutzungserlaubnis: wann Sie sie brauchen

Öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze darf jeder nutzen, aber nur im Rahmen des Gemeingebrauchs, also zum Verkehr. Alles darüber hinaus ist Sondernutzung und erlaubnispflichtig. Für eine Veranstaltung heißt das konkret: Bühne, Zelt, Bierbank, Verkaufsstand, Absperrgitter, abgestelltes Cateringfahrzeug. Auch ein Straßenfest über einen einzigen Wohnblock fällt darunter, sobald es auf öffentlichem Grund stattfindet.

Beantragt wird bei der Kommune oder dem Kreis, je nach Land und Straßenbaulast beim Ordnungsamt, beim Tiefbauamt oder bei der Straßenbaubehörde. Zum Antrag gehören eine Beschreibung der Veranstaltung, die genauen Nutzungszeiten inklusive Auf- und Abbau und ein Plan, aus dem die beanspruchte Fläche hervorgeht. Die Gebühr richtet sich meist nach Quadratmetern und Tagen, weshalb eine korrekt gemessene Fläche im Plan direkt Geld spart.

Die Erlaubnis kommt mit Auflagen: Restbreiten für Fußgänger und Rettungsfahrzeuge, Freihalten von Hydranten, Reinigung und Wiederherstellung der Fläche. Sie deckt jedoch ausdrücklich nicht die Verkehrsführung ab. Sperrungen, Einbahnregelungen, Umleitungen und Halteverbote brauchen zusätzlich eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, und an dieser Trennung verlieren Veranstalter am häufigsten Zeit.

05 SICHERHEITSKONZEPT

Sicherheitskonzept Veranstaltung: Inhalt und Abstimmung

Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist, steht im Landesrecht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung verlangt es für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen, aufzustellen im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden und, soweit erforderlich, unter beratender Hinzuziehung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Jedes Land hat seine eigene Fassung dieser Verordnung. Unabhängig davon kann das Ordnungsamt ein Konzept auch bei deutlich kleineren Veranstaltungen als Auflage verlangen, und genau das passiert in der Praxis regelmäßig.

Ein brauchbares Konzept enthält: Veranstaltungsbeschreibung mit erwarteter Besucherzahl und Ablauf, Organisationsstruktur mit namentlich benannter Veranstaltungsleitung und Sicherheitsverantwortlichen, Gefährdungsanalyse, Besucherlenkung mit Kapazitätsberechnung, Brandschutz, Sanitätskonzept, Kommunikations- und Alarmierungswege, Wetter- und Abbruchkriterien sowie ein Räumungskonzept. Rechnen Sie für die Abstimmung mit den Behörden in Wochen, nicht in Tagen.

Der maßstäbliche Plan trägt das ganze Dokument. Auf ihm stehen Aufbauten, Bühnen, Zäune und Absperrungen, Ein- und Ausgänge, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen mit den Breiten und Durchfahrtshöhen, die Ihre Feuerwehr vorgibt, dazu die Standorte des Sanitätsdienstes. Eine Skizze ohne Maßstab kann keine dieser Fragen beantworten und geht zurück. Daran scheitern Anträge deutlich häufiger als am Formular.

06 DIE ANLAGEN ZEICHNEN

Veranstaltungsplan, Verkehrsplan und Beschilderung

Drei Zeichnungen hängen im Genehmigungsverfahren zusammen. Der Veranstaltungsplan des Festivalgeländes zeigt Bühnen, Stände, Zäune sowie Flucht- und Rettungswege. Der Verkehrsplan mit Sperrungen und Umleitungen regelt, wie Besucher und Rettungsdienste überhaupt ankommen. Und die Beschilderung entlang der Anfahrt führt sie die letzten Kilometer, mit den korrekten StVO-Zeichen.

Zeichnen Sie alle drei auf derselben Grundkarte. Dann passt die Sperrung im Verkehrszeichenplan exakt auf den Eingang im Veranstaltungsplan, und die Prüfstelle sieht das im ersten Blick, ohne zwei Dokumente übereinanderzulegen. Verschiebt sich eine Bühne, ziehen Sie die Änderung einmal nach statt dreimal.

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Häufige Fragen zur Veranstaltungsplanung

Wie plane ich eine Veranstaltung Schritt für Schritt?
In zehn Phasen: Konzept und Besucherzahl, Fläche und Zuständigkeiten, Anmeldung beim Ordnungsamt, Sondernutzungserlaubnis, Verkehrszeichenplan mit verkehrsrechtlicher Anordnung, Sicherheitskonzept, Aufbauten und Ausschank, Koordinierungsgespräch und Auflagen, Aufbau mit Abnahmen und Beschilderung, danach Rückbau und Auswertung. Rechnen Sie dabei vom spätesten Abgabetermin zurück, denn dieser Termin liegt am weitesten vorn und bestimmt alles davor.
Wie lange vorher muss ich eine Veranstaltung anmelden?
Das legen Kommune und Kreis selbst fest, eine bundesweite Frist gibt es nicht. Viele Städte wollen die Anmeldung drei Monate vorher, bei Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept sechs Monate. Kleine Feste kommen mancherorts mit zwei bis vier Wochen aus. Die Sondernutzungserlaubnis hat eine eigene Frist, hier reichen die Angaben der Kommunen von wenigen Werktagen bis zu sechs Wochen. Fragen Sie beide Fristen beim Ordnungsamt ab, bevor Sie die Fläche buchen.
Brauche ich für mein Straßenfest eine Sondernutzungserlaubnis?
Ja, sobald Sie öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze über den bloßen Verkehr hinaus nutzen. Bühne, Zelt, Bierbank, Verkaufsstand, Absperrgitter und abgestellte Fahrzeuge lösen die Erlaubnispflicht aus, auch bei einem Fest über nur einen Wohnblock. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird in der Regel nach Quadratmetern und Tagen berechnet. Auf reinem Privatgelände entfällt sie.
Ab wann ist ein Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung Pflicht?
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung setzt die Schwelle bei mehr als 5.000 Besucherplätzen, und jedes Land hat dazu eine eigene Fassung. Eine feste bundesweite Besucherzahl gibt es also nicht. Wichtiger für die Praxis: Das Ordnungsamt kann ein Sicherheitskonzept auch bei erheblich kleineren Veranstaltungen als Auflage verlangen, etwa bei Alkoholausschank, engen Flächen oder Nachtveranstaltungen. Fragen Sie im Erstgespräch direkt danach.
Wer genehmigt Straßensperrungen und Umleitungen für eine Veranstaltung?
Die Straßenverkehrsbehörde, nicht die Stelle, die die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Grundlage ist ein Verkehrszeichenplan, den die Behörde prüft und anordnet; erst mit dieser Anordnung darf ein Schild aufgestellt werden. Umzüge, Läufe und Radrennen brauchen zusätzlich eine Erlaubnis nach Paragraf 29 Absatz 2 StVO. Viele Behörden erteilen sie nur gegen Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Welche Unterlagen verlangt die Kommune für die Veranstaltungsgenehmigung?
Fast immer eine Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan, einen maßstäblichen Veranstaltungsplan der Fläche und den Nachweis der Haftpflichtversicherung. Dazu kommen je nach Vorhaben ein Verkehrszeichenplan, ein Sicherheitskonzept mit Flucht- und Rettungswegeplan, Ausführungsgenehmigungen der Fliegenden Bauten, die Gestattung für den Ausschank und die GEMA-Anmeldung. Am häufigsten geht ein Antrag wegen eines Plans ohne Maßstab zurück, nicht wegen des Formulars.